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Bei welchen Schäden leistet die Hausratversicherung?

Ratgeber 19. August 2014

Lohnt sich eine Hausratversicherung überhaupt?

Beim Abschluss einer Hausratversicherung scheiden sich die Geister. Die einen sagen, dass eine Hausratversicherung das Wichtigste überhaupt ist und die anderen meinen, dass man darauf auch verzichten könnte. Viele Fragen sich auch, wofür brauche ich denn eine Hausratversicherung? Und welche Schäden werden von dieser überhaupt übernommen?

Bei welchen Schäden leistet die HausratversicherungZuerst einmal geht es darum zu klären, für welche Schäden eine Hausratversicherung aufkommt. Irrtümlicherweise gehen viele davon aus, dass die private Haftpflichtversicherung Schäden im eigenen Haushalt übernimmt.

In manchen Fällen ist das auch richtig, doch meistens bleibt die Haftpflichtversicherung leistungsfrei. Denn diese bezahlt nur für Schäden die man einem Dritten zugefügt.

Wenn beispielsweise in einer Mietwohnung das Waschbecken aus Unachtsamkeit beschädigt wird, könnte für diesen Schaden die private Haftpflichtversicherung aufkommen. Vorausgesetzt man hat die sogenannten Mietsachschäden im Vertrag eingeschlossen.

Welche Dinge sind in der Hausratversicherung versichert?

Doch für welche Dinge leistet nun die Hausratversicherung? Definiert ist das in den allgemeinen Hausratbedingungen und damit bei fast jedem Tarif am Markt identisch.

Der Teufel liegt jedoch bekanntlich im Detail. So gibt es natürlich auch beim Leistungsumfang Unterschiede.

Ganz allgemein kann man sagen, dass eine Hausratversicherung für Schäden an folgenden Dingen leistet:

  • Einrichtungsgegenständen (z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen, Bilder)
  • Gebrauchsgegenständen (z.B. Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte)
  • Verbrauchsgegenständen ( z.B. Nahrungs- und Genussmittel)
  • Bargeld und Wertsachen (z.B. Schmuck, Antiquitäten, Edelsteine bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen)

Dabei wird alles eingeschlossen, was sich innerhalb einer Wohnung befindet und nicht fest mit dem Haus verbunden ist. Bei einer Einbauküche kommt es beispielsweise darauf an, ob diese durch den Mieter nachträglich eingebaut wurde.

Ist dies der Fall, wird die Küche in der Hausratversicherung mit eingeschlossen. Auch fremdes Eigentum, wie beispielsweise ein geliehener Laptop, ist in der Hausratversicherung mitversichert.


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Welche Risiken versichert die Hausratversicherung?

Die Risiken, welche von der Hausratversicherung standartmäßig abgedeckt werden, sind ebenfalls in den meisten Tarifen gleich.

Die Hausratversicherung deckt folgende Risiken ab:

  • Feuer: Die Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder beim Absturz eines Luftfahrzeugs.
  • Einbruchdiebstahl: Hier werden die gestohlenen oder durch Vandalismus zerstörten Sachen ersetzt. Außerdem ist Raub bereits unter Androhung von Gewalt mitversichert. Auch außerhalb der eigenen vier Wände im Rahmen der Außenversicherung.
  • Leitungswasserschäden: Wenn Leistungswasser ausgetreten ist, wird der zerstörte Hausrat ersetzt. Auch bei Frost- und Rohrbuchschäden.
  • Sturm und Hagel: Ab Windstärke 8 werden Schäden am Inventar bezahlt. Bei Hagelschäden leistet die Hausratversicherung unabhängig von der Größe der Hagelkörner.

Die Hausratversicherung leistet für alle Schäden die aus den aufgeführten Risiken entstehen, vorausgesetzt, diese sind nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden.

Wer beispielsweise seine brennenden Kerzen kurz unbeaufsichtigt lässt, handelt bereits grob fährlässig. Es gibt allerdings Tarife, welche die grobe Fahrlässigkeit einschließen. Allerdings sehen viele Tarife eine Entschädigungsgrenze vor.

Grobe Fahrlässigkeit in den Tarif mit einschließen

Ein Schaden wird schnell mit grob fahrlässigen Verhalten verursacht. Deshalb sollte man darauf achten, dass der Tarif auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Im optimalen Fall ohne Entschädigungsgrenzen bis zur Versicherungssumme.

Einschluss von Elementarschäden prüfen

Wer schon einmal mit Überschwemmungen zu kämpfen hatte, weiß genau welche Kosten auf einen zukommen können. Auch wenn nur der Keller überschwemmt war. Alle Schäden, beispielsweise aufgrund von Starkregen werden in der Hausratversicherung nur gegen einen Aufpreis abgedeckt. Hier benötigt man eine Deckung gegen sogenannte Elementarschäden, die folgende Gefahren einschließt:

  • Überschwemmung: Wenn es infolge von Starkregen zu Überschwemmungen kommt. Auch bei Überflutungen durch Flüsse oder Seen besteht eine Absicherung.
  • Rückstau: Hier leistet die Hausratversicherung bei Eintritt von Wasser, welches beispielsweise durch Witterungsniederschläge über Ableitungsrohre in die Wohnung gelangt.
  • Erdbeben: Es werden die Schäden beglichen, welche durch die Erschütterung entstanden sind.
  • Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck
  • Lawinen, Vulkanausbruch

Vor allem Menschen die in Hochwassergebieten leben und den Schutz dringend benötigen, bekommen diesen leider nicht mehr.

Kosten die durch einen Hausratschaden entstehen sind ebenfalls gedeckt

Ist ein Hausratschaden eingetreten, entstehen den meisten weitere Kosten. Wer beispielweise aufgrund eines Brands seine Wohnung verliert, benötigt kurzfristig eine Unterkunft. Denn nicht jeder kommt sofort bei Bekannten- oder Verwanden unter. Deshalb leisten viele Tarife auch bei den Folgekosten. Unter anderem sind folgende Kosten in den meisten Hausrattarifen mitversichert:

  • Hotelkosten im Schadenfall: Wenn die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar ist, bezahlt die Hausratversicherung beispielsweise die Hotelkosten.
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub: Muss der Urlaub aufgrund eines Hausratschadens abgebrochen werden, leisten die Tarife für eventuell entstehende Mehrkosten.
  • Aufräumungskosten: Wenn zerstörte Gegenstände entsorgt werden müssen, werden diese Kosten im Schadenfall oftmals übernommen.
  • Transport- und Lagerkosten: Ist eine Wohnung aufgrund eines Hausratschadens unbewohnbar und der Hausrat wäre gefährdet, können Kosten für die Lagerung übernommen werden.

Auf Entschädigungsgrenzen bei der Erstattung von Zusatzkosten achten

Je nach Tarif unterscheiden sich die Tarife der Hausratversicherung wenn es um die Entschädigung der Mehrkosten nach einem Hausratschaden geht. In unserem Vergleich werden die Entschädigungsgrenzen aufgeführt.


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Bezahlt die Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl?

Grundsätzlich ist ein Fahrrad mitversichert, wenn es aus dem verschlossenen Keller, der Garage oder der Wohnung entwendet wird. Denn hier zählt es wie alle anderen Dinge auch zum Hausrat. Oftmals werden Fahrräder aber außerhalb der Wohnung gestohlen.

Für diese Art des Diebstahls leisten die meisten Versicherer nur bis zu bestimmten Grenzen und manche schließen diesen Schaden sogar komplett aus. Wer sein Fahrrad über die Hausratversicherung gegen Diebstahlt mitversichern möchte, kann das gegen einen Aufpreis machen.

Auf Nachtzeitklausel achten

Viele Versicherer leisten nicht, wenn das Fahrrad zwischen 22:00 – 06:00 Uhr gestohlen wird. Man sollte darauf achten, dass das Fahrrad rund um die Uhr versichert ist.

Für welche Schäden die Hausratversicherung nicht leistet

Es gibt wie in jeder Versicherung eine Reihe von Ausschlüssen, für welche die Versicherungen nicht oder gegen eine Zusatzprämie aufkommt. So ist es auch in der Hausratversicherung. Standartmäßig wird für Schäden aus folgenden Beispielen nicht geleistet beziehungsweise nur bedingt geleistet:

  • Trickdiebstahl: Wenn es sich um einen Diebstahl ohne Gewaltandrohung handelt, wie es bei Raub meistens vorkommt, ist dieses Risiko meistens nicht mitversichert
  • Gebäudebestandteile: Für Hausrat, wie beispielsweise ein verklebter Teppich, welcher fest mit dem Gebäude verbunden ist, besteht nur Schutz über die Wohngebäudeversicherung
  • Sengschäden: Darunter werden Schäden verstanden, die durch Hitze, aber ohne Brand verursacht werden. Wenn beispielsweise ein Bügeleisen ein Loch in den Teppich brennt. Einige Tarife schließen dieses Risiko jedoch mit ein.
  • Inventar von Untermietern: Untermieter müssen für Ihren Besitzt eine eigene Hausratversicherung abschließen.
  • Überspannungsschäden: Überspannungsschäden infolge eines Blitzeinschlages an elektrischen Geräten wird in alten Tarifen meistens ausgeschlossen. Moderne Tarife schließen dieses Risiko bis zu bestimmten Grenzen mit ein.
  • Eindringen von Regenwasser, Hagel oder Schnee bei unverschlossenen Türen oder Fenstern. Außer der Schaden entsteht, wenn beispielsweise das Fenster durch einen Sturm zerstört wurde.

Alle Kosten werden in der Hausratversicherung zum Neuwert ersetzt

Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Das Bedeutet, dass alle Gegenstände zum aktuellen Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Das ist ein besonderer Vorteil, denn in der Regel besitzt die Wohnungseinrichtung nicht mehr den ursprünglichen Wert.

Schäden außerhalb der Wohnung

Eine weitere Besonderheit der Hausratversicherung ist, dass diese im Rahmen der sogenannten Außenversicherung den bestehenden Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände zum Teil versichert.

Werden beispielsweise aus einem verschlossenen Hotelzimmer persönliche Sachen durch einen Einbruch entwendet, kann dies bei der jeweiligen Hausratversicherung geltend gemacht werden. Es gelten im Schadenfall die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Einbruch Zuhause.

Glasschäden in der Hausratversicherung

Glasschäden sind nicht standartmäßig in der Hausratversicherung mitversichert. Schäden an Gebäude- oder Mobiliarverglasung kann man über eine sogenannte Glasversicherung abdecken.

Vielen Hausratversicherungen bieten jedoch einen Glasbaustein mit einer Zusatzprämie an, worüber dieses Risiko über die bestehende Hausratversicherung abgedeckt werden kann.

Zusammenfassung

Wer sein Hab und Gut absichern möchte, kann das sehr umfassend über eine Hausratversicherung. Die Prämien orientieren sich hier unter anderem an bestimmten Risikozonen. Um eine günstige Hausratversicherung zu finden sollte man die Tarife vergleichen.

Nicht nur der Preis sollte entscheidend sein, sondern auch die Leistungen. Über unseren Vergleichsrechner für die Hausratversicherung kann man genau sehen für welche Schäden die jeweiligen Tarife leisten.


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von Björn Maier

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